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Katastrophenschutz
Aus dem Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und Katatrophenschutz (HBKG) ergibt sich, dass die Feuerwehren auch im Rahmen der Katastrophenabwehr tätig werden. Hierzu ist vorgesehen, dass jede Kommune einen eigenen Löschzug für den Einsatz im KatS-Fall bereitstellen muss.

In Vellmar setzt sich dieser Zug aus MTW, LF 10/6, TLF 16/25 und RW1 zusammen. Im Landkreis Kassel gibt es insgesamt 21 KatS-Löschzüge.

Der Katastrophenfall ist entsprechend des HBKG wie folgt definiert:

"Katastrophe im Sinne dieses Gesetzes ist ein Ereignis, das Leben, Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung, Tiere oder erhebliche Sachwerte in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder beeinträchtigt, dass zur Beseitigung die einheitliche Lenkung aller Katastrophenschutzmaßnahmen sowie der Einsatz von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes erforderlich sind."

Neben den Feuerwehren sind für den K-Fall verschiedene weitere Einheiten vorgehalten. Dies sind im Einzelnen:
  • Betreuungsdienst (Hilfsorganisationen; Schnelleinsatzgruppen, Betreuungszüge)
  • Sanitätsdienst (Hilfsorganisationen; Schnelleinsatzgruppen, Sanitätszüge, Meditzinische Task Force (Bund))
  • Wasserrettung (DLRG; Wasserrettungszüge)
  • Information und Kommunikation (Feuerwehr; ELW 2, IuK-KW)
  • Technische Einsatzleitung (alle; ELW 2)
  • Fachdienst Bergung und Instandsetzung (Feuerwehr, THW, andere)
  • ABC-Abwehr (Feuerwehr; G-ABC-Züge)
Katastrophen können durch die unterschiedlichsten Ursachen hervorgerufen werden. Die häufigste Ursache stellen dabei die Naturgewalten dar (z.B. Starkniederschläge, Sturm, Schneefall). Aber auch Unfälle (z.B. Zugunglücke, Massenunfälle) und Brände können sich bis über die Katastrophenschwelle hinweg ereignen.

Weitere Informationen zum Thema Katastrophenschutz gibt es auf den Seiten des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport unter www.hmdi.hessen.de

 
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